Flamencoreisen nach Andalusien
AVRB

AVRB

AVRB- Rechtsbeziehungen zwischen unseren Kunden und der Flamencoreisen S.L. bei Abschluss Ihrer Flamencoreise.

  1. Gegenstand der AVRB

Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Flamencoreisen S.L. Bei Angeboten unter „Flamencoreise“ ist Flamencoreisen S.L. Veranstalter von hochwertigen Flamencoreisen (Pauschalreisen), jedoch unter Ausschluss von Flugleistungen, Mietwagenleistungen und Leistungen von Holidaytaxis, bei denen Flamencoreisen S.L. lediglich Vermittlerin ist.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Flamencoreisen S.L. ein individuelles Reiseangebot. Das Reiseangebot der Flamencoreisen S.L. ist unverbindlich, und es entstehen der Flamencoreisen S.L. und dem Kunden daraus keinerlei Verpflichtungen. Die auf der Website „flamencoreisen.com“ der Flamencoreisen S.L. angegebenen Dienstleistungen und Preise (Richtpreise) stellen kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss dar.

2.2. Mit der Reiseanmeldung/Buchung des Kunden erteilt der Kunde der Flamencoreisen S.L.  den verbindlichen Auftrag zur Buchung der gewünschten Pauschalreisearrangements. Die Reiseanmeldung/Buchung des vom Kunden gewünschten Reisearrangements kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) erfolgen.

2.3. Der Reisevertrag betr. einer Pauschalreise der Travelmotion AG kommt zwischen der Travelmotion AG und dem Kunden zustande, sobald die Travelmotion AG dem Kunden die Reiseanmeldung/Buchung mit der elektronischen Buchungsbestätigung bestätigt.

2.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises). Die vertraglichen Vereinbarungen und diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.5. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Flamencoschulen) sind von der Flamencoreisen S.L. nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der Flamencoreisen S.L. hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung der Flamencoreisen S.L. stehen.

  1. Zusatzleistungen

3.1. Flugempfehlungen / Flugbuchungen

Es handelt sich bei den im Reiseangebot unter Zusatzleistungen angebotenen Flugoptionen um eine reine Empfehlung. Die Flamencoreisen S.L. bietet den Service, den Flug für den Kunden und in seinem Namen bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu buchen und für diesen in Vorkasse zu treten. Die Flugleistung ist nicht Bestandteil der Pauschalreise. Die Flamencoreisen S.L. ist lediglich Vermittlerin der Flugleistung und deshalb nicht Vertragspartei. Insoweit gelten ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften.

Im Reiseangebot aufgeführte Flugpreise, Flugzeiten sowie Verfügbarkeiten können sich jederzeit ändern.

Im Falle einer gewünschten Flugbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 30,- € pro Person erhoben.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1.  Der vom Kunden zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus der Rechnung der Flamencoreisen S.L.. Alle Preisangaben für Pauschalreisen der Flamencoreisen S.L. beinhalten die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze und Gebühren, sofern nicht anders aufgeführt.  Wählt der Kunde die Zahlung über Kreditkarte willigt der Kunde darin ein, dass die Vergütungen für etwaige Zusatzleistungen und/oder Preiserhöhungen über die Kreditkarte eingezogen werden. Die Rechnung wird in Euro oder CHF gestellt. Der angegebene Preis in CHF ist ein Referenzpreis, der wöchentlich jeweils montags an den dann tagesaktuellen Wechselkurs angepasst wird (vgl. http://themoneyconverter.com/). Der tatsächlich zu bezahlende Preis in CHF hängt ab vom jeweiligen Tageswechselkurs und kann daher von der Angabe auf dieser Website abweichen.

4.2. Die Flamencoreisen S.L. übermittelt alle Reiseunterlagen (Voucher) inklusive der Rechnung und Zahlungsanweisung auf elektronischem Weg (E-Mail). Bei Buchung der Reise wird eine Anzahlung fällig bestehend aus 50% des Reisepreises und 100% des Flugpreises inkl. Servicegebühren, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Reiseunterlagen bzw. gemäß dem auf der Rechnung fixierten Zahlungsdatum. Die verbleibende Restsumme des Gesamtreisepreises ist bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu entrichten bzw. gemäß dem auf der Rechnung fixierten Zahlungsdatum. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 45 Tage vor Reiseantritt) ist der Gesamtreisepreis bei Rechnungszustellung (per sofort) fällig.

4.3. Eventuell anfallende Gebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.

4.4. Bei Vermittlung von Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung) kann die Flamencoreisen S.L. eine Bearbeitungsgebühr verlangen (vgl. Ziffer 3.1).

4.5. Für Kreditkartenzahlungen berechnet die Flamencoreisen S.L. 1,50% des zu zahlenden Betrages.

4.6. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt die Flamencoreisen S.L., die Reiseleistung zu verweigern und die Annulationskosten gemäß Ziffer 5. ff geltend zu machen.

4.7. Es gibt Fälle, in welchen die in der Rechnung der Flamencoreisen S.L. angegebenen Preise für Pauschalreisen aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:

– nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)

– Wechselkursänderungen

– staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

– plausibel erklärbare Druckfehler

Falls die Flamencoreisen S.L. die in der Rechnung angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird dem Kunden diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise und bei kurzfristigen Buchungen sofort bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so hat der Kunde das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Flamencoreisen S.L. kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird die Flamencoreisen S.L. dem Kunden alle vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.

4.8. Bei von der Flamencoreisen S.L. vermittelten Leistungen anderer Anbietern gelten für Preisänderungen ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

  1. Rücktrittsbedingungen/ Annulationskosten

5.1. Bei Pauschalreisen der Flamencoreisen S.L. kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn von der Reise (Pauschalreise der Flamencoreisen S.L.) zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Flamencoreisen S.L. auf schriftlichem Wege (per Email) zu erklären.

Sollte der Kunde die Reise annulieren oder nicht antreten, ist die Flamencoreisen S.L. berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung (Annulationskosten) wird wie folgt pauschaliert wenn nicht ausdrücklich anders in der Buchungsbestätigung vermerkt:

  • bis 15 Tage vor Anreise: 25% des Gesamtpreises 
  • 14 bis 2 Tage vor Anreise: 75% des Gesamtpreises
  • ab 1 Tag vor Anreise: 100% des Gesamtpreises 

5.1.1. Reiseversicherungen

Die empfiehlt, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Der Kunde kann diese bei Vertragsabschluss über das Service-Center der Flamencoreisen S.L. abschließen.

5.2. Vermittelt die Flamencoreisen S.L. lediglich Einzelleistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung), richten sich die Rücktrittsbedingungen/ Annulationskosten nach den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

  1. Leistungsänderungen,  Nichtdurchführung oder Rücktritt durch Flamencoreisen S.L.

6.1. Änderungen von im Pauschalreisevertrag festgelegten Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Flamencoreisen S.L. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

6.2. Die Flamencoreisen S.L. ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntniserhalt zu informieren.

6.3. Im Falle der erheblichen Abweichung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht innert 5 Tagen nach der Erklärung der Flamencoreisen S.L. über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber schriftlich geltend zu machen.

6.4. In seltenen Fällen ist die Flamencoreisen S.L. gezwungen, das Reisearrangement aus Gründen der Sicherheit oder höherer Gewalt abzusagen. Hierzu zählen beispielsweise kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, verspätete Hoteleröffnungen. Die Flamencoreisen S.L. ist diesfalls berechtigt, bei der Rückerstattung der Zahlungen des Kunden die von ihr bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Flamencoreisen S.L. ist in solchen Fällen bemüht aber nicht verpflichtet, den Kunden so rasch wie möglich zu informieren und eine Ersatzlösung anzubieten.

6.5. Kann eine von der Flamencoreisen S.L. vermittelte Leistung anderer Anbieter oder Einzelleistungen nicht entsprechend dem erteilten Auftrag durchgeführt werden, so ist die Flamencoreisen S.L. berechtigt, die gewünschte Leistung zu ändern, sofern die Abweichung nicht erheblich und für den Kunden zumutbar ist. In Bezug auf Leistungsänderungen und Nichtdurchführung von der Flamencoreisen S.L. vermittelten Leistungen anderer Anbieter gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

6.5 Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung / Reiseangebot festgelegten Mindestteilnehmerzahl, ist Flamencoreisen S.L. berechtigt, die Reise abzusagen. Auf die Mindestteilnehmerzahl und auf den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, wird in der Ausschreibung sowie im Reiseangebot hingewiesen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurück erstattet.

  1. Umbuchungen/Namensänderungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die Flamencoreisen S.L. zuzüglich zu den anfallenden Kosten von Fluggesellschaften, Hotels und sonstigen Leistungsträgern eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Reiseteilnehmer erheben.

  1. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Muss der Kunde seine Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen oder ändern, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

  1. Beanstandung während der Reise

9.1. Ist es nicht möglich, eine Pauschalreise der Flamencoreisen S.L. wie gebucht durchzuführen, so bemüht sich die Flamencoreisen S.L. – ohne Übernahme einer Haftung – für das Gelingen um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

9.2. Sollte der Kunde während der Pauschalreise der Flamencoreisen S.L. Anlass zur Beanstandung haben, muss diese unverzüglich (innerhalb von maximal 24 Stunden) der Flamencoreisen S.L. bekanntgegeben werden. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht außerdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Der Leistungsträger (z.B. Hotel, Mietwagenunternehmen, etc.) ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche anzuerkennen.

9.3. Für Beanstandungen bei von Flamencoreisen S.L. vermittelten Leistungen anderer Anbieter gelten ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

  1. Beschränkung der Haftung

10.1. In Bezug auf Pauschalreisen haftet die Flamencoreisen S.L. als Veranstalterin im Rahmen der anwendbaren Gesetze für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.

Für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Pauschalreisevertrages entstehen, ist die Haftung der Flamencoreisen S.L. auf das doppelte des Preises der Pauschalreise beschränkt, sofern die Flamencoreisen S.L. den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

Die Flamencoreisen S.L. empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Die Flamencoreisen S.L. haftet dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Pauschalreisevertrages zurückzuführen ist:

– auf Versäumnisse des Kunden,

– auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind,

– auf höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art, oder

– auf ein Ereignis, welches die Flamencoreisen S.L. trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können.

Die Flamencoreisen S.L. haftet sodann nicht für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.

10.2. Vermittelt die Flamencoreisen S.L. Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung), so ist jegliche Haftung der Flamencoreisen S.L. für die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Reisevertrages ausgeschlossen, sofern die Flamencoreisen S.L. den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

Die Flamencoreisen S.L. übernimmt keinerlei Haftung für die vermittelte Flugbuchung und daraus resultierende Störungen. Hierzu zählen u.a. Störungen, die aus versäumter Flugzeitenrückbestätigung bei der Fluggesellschaft entstehen, aus fehlender Informationsbeschaffung für den Transport diversen Sportgepäcks der verschiedenen Fluggesellschaften, auf dem Flug verlustiges oder beschädigtes Reisegepäck, Flugverspätungen und Flugausfälle etc.

In diesem Fall sind Ansprüche unmittelbar gegen die Fluggesellschaft zu erheben, die Vertragspartner des Kunden ist.

       11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 

Der Kunde ist für die Informationsbeschaffung über geltende Einreisebestimmungen der einzelnen Urlaubsländer eigenständig verantwortlich. Hierzu zählen eventuelle Pass- und Visavorschriften und notwendige Impfungen. Die Flamencoreisen S.L. übernimmt keine Haftung für die Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde allein verantwortlich.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit rechtlich zulässig, ist im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und der Flamencoreisen S.L.  ausschließlich spanisches Recht anwendbar. Gerichtsstand Palma de Mallorca.

Stand: 16.10.2023

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